1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CRF („AGB“) haben die folgenden Definitionen die folgende Bedeutung:
CRF: jedes Unternehmen (Tochterunternehmen), das in irgendeiner Weise mit CRF International verbunden ist und ein Rechtsverhältnis mit dem Teilnehmer einzugehen beabsichtigt, eingeht oder eingegangen ist;
Teilnehmer: jede (juristische) Person, mit der CRF ein Rechtsverhältnis einzugehen beabsichtigt, eingeht oder eingegangen ist;
Gütesiegel: ein Gütesiegel, wie in diesen AGB beschrieben, wird einem Teilnehmer nach dem Ermessen von CRF zu gewährt;
Auftrag: alle Anfragen von Teilnehmern an CRF, einen Vertrag einzugehen;
Vertrag: jeder Vertrag (einschliesslich ein Teilnehmerformular) und/oder sonstige Arten von Rechtsverhältnissen zwischen den Parteien bezüglich der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen durch oder im Auftrag von CRF, sowie verbundene Gegenstände
Parteien bzw. Partei: Teilnehmer und/oder CRF.
2. AGB & Vertrag
2.1 Die AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und/oder Verträge. Die Parteien erklären ausdrücklich und erkennen an, dass keine anderen (allgemeinen) Kauf-, Liefer- oder sonstige Bedingungen als diese AGB auf dieses Angebot und/oder diesen Vertrag gelten. Ein Abweichen von den AGB ist nur mit der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung von CRF und einer schriftlichen Vereinbarung darüber zwischen den Parteien möglich.
2.2 Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn (i) CRF den Vertrag ausdrücklich per Post, Telefax, E-Mail und/oder durch sonstige marktübliche elektronische Kommunikationsmitteln bestätigt hat; oder (ii) CRF Handlungen durchführt, die zeigen, dass CRF den Auftrag angenommen hat.
3. Ausführung
3.1 Der Teilnehmer wird CRF rechtzeitig alle Informationen und Daten aushändigen, die CRF benötigt, um den Vertrag auszuführen, einschliesslich Informationen, von denen der Teilnehmer angemessen versteht, dass sie nützlich sein können. Falls die zuvor genannten Informationen nicht rechtzeitig übermittelt werden, ist CRF berechtigt, die Ausführung des Vertrags einzustellen und/oder die daraus resultierenden Extrakosten zu berechnen, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers.
3.2 CRF behält sich das Recht vor, die Ausführung des Vertrags/der Verträge – einschliesslich, jedoch ohne darauf begrenzt zu sein, Verschiebung (i) des Benchmarkings und verbundener Aktivitäten, (ii) der Präsentation des Gütesiegels oder (iii) eines Veröffentlichungsdatums – für jedes Ereignis einzustellen, für das CRF nicht verantwortlich ist. Falls es eine Aufhebung oder Verschiebung betrifft, werden die Verpflichtungen von CRF automatisch für die Dauer, für welche das Ereignis dauert, aufgehoben. Falls die Aufhebung oder Verschiebung mehr als drei (3) Monate anhält, sind beide Parteien dazu berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung oder Entschädigung aufzulösen.
4. Zahlung
4.1 Der Teilnahmebetrag/die Teilnahmebeträge und oder sonstige Zahlungen/Preise sind in CHF ausgedrückt und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
4.2 CRF ist berechtigt, fünfzig (50) Prozent des Teilnahmebetrags/der Teilnahmebeträge bei Unterzeichnung des Vertrags und die anderen Beträge nach Qualifikation zu berechnen.
4.3 Rechnungen von CRF sind sofort fällig und zahlbar und sind durch den Teilnehmer spätestens vierzehn (14) Tage ab dem Rechnungsdatum vollständig zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt ohne Ausgleich, Abzug und/oder Einstellung.
4.4 Falls die Rechnung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum der betreffenden Rechnung bezahlt wird, gerät der Teilnehmer ohne Mahnung in Verzug und CRF ist berechtigt, die Ausführung eines Vertrags einzustellen und der Teilnehmer ist zu den gesetzlichen Handelszinsen basierend auf dem berechneten Betrag verpflichtet, wobei dies keine sonstigen Rechte beschränkt, die CRF zustehen.
5. Geheimhaltung, Geistiges Eigentum & Qualitätszeichen
5.1 Jede Partei bewahrt Vertraulichkeit bezüglich der Informationen, die sie von (oder im Auftrag) der anderen Partei im Umfang des Vertrags erhalten hat. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies ausdrücklich durch die andere Partei festgelegt ist oder falls dies selbstverständlich aus dem Inhalt der Informationen resultiert, ausgenommen die Informationen und Daten, die CRF in eine Veröffentlichung eingearbeitet hat oder einarbeitet.
5.2 CRF ist ausschliesslich zu allen geistigen Eigentumsrechten und Befugnissen bezüglich einer Veröffentlichung, Gütesiegel und verbundenen Waren und Dienstleistungen berechtigt. CRF behält sich die diesbezüglichen Rechte und Befugnisse vor und der Teilnehmer erwirkt keine (Nutzungs-) Rechte und/oder Befugnisse, sofern dies nicht anderweitig eindeutig durch CRF dem Teilnehmer gegenüber schriftlich bestätigt wurde. Alles, was durch CRF bereitgestellt wurde, ist nur zur Nutzung durch CRF bestimmt und darf ohne Erlaubnis von CRF nicht vervielfältigt, verbreitet oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Falls der Teilnehmer diese Bestimmung verletzt, werden Konventionalstrafen von (i) EUR 5.000 pro Vorfall und (ii) EUR 1.000 pro Kalendertag, den eine derartige Verletzung anhält, zur unverzüglichen Zahlung fällig, ohne weitere Mahnung. CRF behält sich die Geltendmachung von vollständiger Entschädigung und Schadenersatz des Teilnehmers sowie ihrer anderen Rechte ausdrücklich vor.
5.3 Von Fall zu Fall und nach eigenem Ermessen kann CRF ein Gütesiegel an einen oder mehrere Teilnehmer ausstellen, unter anderem basierend auf bestimmten Fähigkeiten und Qualitäten des Teilnehmers verglichen mit denjenigen Dritter. In einem derartigen Fall wird CRF eine gesonderte schriftliche Bestätigung und Bescheinigung übermitteln, mit der CRF dem/den betroffenen Teilnehmer(n) ein nicht-ausschliessliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung dieses Gütesiegels in Übereinstimmung mit den Inhalten der Bestätigung und Bescheinigung gewährt, dies alles für die Dauer von einem (1) Jahr, nachdem die Bestätigung erteilt wurde.
6. Kündigung
6.1 Unter den Bedingungen, die in diesem Artikel 6 beschrieben sind, kann jede Partei den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Falls sich CRF entschliesst, den Vertrag zu beenden und eine derartige Entscheidung unter Anwendung von Treu und Glauben dem Teilnehmer zuzuschreiben ist, so schuldet der Teilnehmer CRF eine Entschädigung von 25% des Teilnahmebetrages.
6.2 Falls der Teilnehmer den Vertrag nach dessen Unterzeichnung beendet, schuldet der Teilnehmer CRF eine Entschädigung in Höhe von 100% des Teilnahmebetrags.
6.3 Falls der Teilnehmer den Vertrag nach Unterzeichnung, jedoch noch bevor ein Fragebogen ausgefüllt wurde oder eine Recherche oder ein Interview durch CRF durchgeführt wurde, so schuldet der Teilnehmer CRF eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Teilnahmebetrags.
7. Haftung
7.1 Alle Rechte auf Entschädigung gegenüber CRF, falls umgehend vorhanden, entstehen nur, wenn der Teilnehmer CRF nach Entstehung des Schadens über den Schaden informiert, jedoch in jedem Fall innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem der Teilnehmer von dem Schaden Kenntnis erlangt oder erlangen hätte müssen. Die Mitteilung hat schriftlich und in begründeter Form zu erfolgen.
7.2 CRF haftet nicht für Entschädigung oder Schäden jeglicher Art, die aus Informationen entstehen, die der Teilnehmer an CRF bereitgestellt hat. Jegliche Haftung von CRF ist auf den bezahlten Teilnahmebetrag begrenzt. Ausgenommen bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Managements von CRF haftet CRF niemals für direkte oder indirekte Schäden, einschliesslich, jedoch ohne darauf begrenzt zu sein, Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Ersparnisse und Schäden aufgrund von Geschäftsflaute.
8. Recht & Gerichtsstand
8.1 Für die AGB, die Verträge und/oder deren Ausführung gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
8.2 Für alle Streitigkeiten, die aus den AGB, Verträgen und/oder deren Ausführung entstehen und/oder damit verbunden sind, sind ausschliesslich an die Gerichte am Sitz der CRF zuständig, sofern die Parteien sich nicht innerhalb von 30 Tagen auf ein Schiedsverfahren einigen können, nachdem eine Streitigkeit aufgetreten ist.
1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CRF („AGB“) haben die folgenden Definitionen die folgende Bedeutung:
CRF: jedes Unternehmen (Tochterunternehmen), das in irgendeiner Weise mit CRF International verbunden ist und ein Rechtsverhältnis mit dem Teilnehmer einzugehen beabsichtigt, eingeht oder eingegangen ist;
Teilnehmer: jede (juristische) Person, mit der CRF ein Rechtsverhältnis einzugehen beabsichtigt, eingeht oder eingegangen ist;
Gütesiegel: ein Gütesiegel, wie in diesen AGB beschrieben, wird einem Teilnehmer nach dem Ermessen von CRF zu gewährt;
Auftrag: alle Anfragen von Teilnehmern an CRF, einen Vertrag einzugehen;
Vertrag: jeder Vertrag (einschliesslich ein Teilnehmerformular) und/oder sonstige Arten von Rechtsverhältnissen zwischen den Parteien bezüglich der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen durch oder im Auftrag von CRF, sowie verbundene Gegenstände
Parteien bzw. Partei: Teilnehmer und/oder CRF.
2. AGB & Vertrag
2.1 Die AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und/oder Verträge. Die Parteien erklären ausdrücklich und erkennen an, dass keine anderen (allgemeinen) Kauf-, Liefer- oder sonstige Bedingungen als diese AGB auf dieses Angebot und/oder diesen Vertrag gelten. Ein Abweichen von den AGB ist nur mit der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung von CRF und einer schriftlichen Vereinbarung darüber zwischen den Parteien möglich.
2.2 Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn (i) CRF den Vertrag ausdrücklich per Post, Telefax, E-Mail und/oder durch sonstige marktübliche elektronische Kommunikationsmitteln bestätigt hat; oder (ii) CRF Handlungen durchführt, die zeigen, dass CRF den Auftrag angenommen hat.
3. Ausführung
3.1 Der Teilnehmer wird CRF rechtzeitig alle Informationen und Daten aushändigen, die CRF benötigt, um den Vertrag auszuführen, einschliesslich Informationen, von denen der Teilnehmer angemessen versteht, dass sie nützlich sein können. Falls die zuvor genannten Informationen nicht rechtzeitig übermittelt werden, ist CRF berechtigt, die Ausführung des Vertrags einzustellen und/oder die daraus resultierenden Extrakosten zu berechnen, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers.
3.2 CRF behält sich das Recht vor, die Ausführung des Vertrags/der Verträge – einschliesslich, jedoch ohne darauf begrenzt zu sein, Verschiebung (i) des Benchmarkings und verbundener Aktivitäten, (ii) der Präsentation des Gütesiegels oder (iii) eines Veröffentlichungsdatums – für jedes Ereignis einzustellen, für das CRF nicht verantwortlich ist. Falls es eine Aufhebung oder Verschiebung betrifft, werden die Verpflichtungen von CRF automatisch für die Dauer, für welche das Ereignis dauert, aufgehoben. Falls die Aufhebung oder Verschiebung mehr als drei (3) Monate anhält, sind beide Parteien dazu berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung oder Entschädigung aufzulösen.
4. Zahlung
4.1 Der Teilnahmebetrag/die Teilnahmebeträge und oder sonstige Zahlungen/Preise sind in CHF ausgedrückt und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
4.2 CRF ist berechtigt, fünfzig (50) Prozent des Teilnahmebetrags/der Teilnahmebeträge bei Unterzeichnung des Vertrags und die anderen Beträge nach Qualifikation zu berechnen.
4.3 Rechnungen von CRF sind sofort fällig und zahlbar und sind durch den Teilnehmer spätestens vierzehn (14) Tage ab dem Rechnungsdatum vollständig zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt ohne Ausgleich, Abzug und/oder Einstellung.
4.4 Falls die Rechnung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum der betreffenden Rechnung bezahlt wird, gerät der Teilnehmer ohne Mahnung in Verzug und CRF ist berechtigt, die Ausführung eines Vertrags einzustellen und der Teilnehmer ist zu den gesetzlichen Handelszinsen basierend auf dem berechneten Betrag verpflichtet, wobei dies keine sonstigen Rechte beschränkt, die CRF zustehen.
5. Geheimhaltung, Geistiges Eigentum & Qualitätszeichen
5.1 Jede Partei bewahrt Vertraulichkeit bezüglich der Informationen, die sie von (oder im Auftrag) der anderen Partei im Umfang des Vertrags erhalten hat. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies ausdrücklich durch die andere Partei festgelegt ist oder falls dies selbstverständlich aus dem Inhalt der Informationen resultiert, ausgenommen die Informationen und Daten, die CRF in eine Veröffentlichung eingearbeitet hat oder einarbeitet.
5.2 CRF ist ausschliesslich zu allen geistigen Eigentumsrechten und Befugnissen bezüglich einer Veröffentlichung, Gütesiegel und verbundenen Waren und Dienstleistungen berechtigt. CRF behält sich die diesbezüglichen Rechte und Befugnisse vor und der Teilnehmer erwirkt keine (Nutzungs-) Rechte und/oder Befugnisse, sofern dies nicht anderweitig eindeutig durch CRF dem Teilnehmer gegenüber schriftlich bestätigt wurde. Alles, was durch CRF bereitgestellt wurde, ist nur zur Nutzung durch CRF bestimmt und darf ohne Erlaubnis von CRF nicht vervielfältigt, verbreitet oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Falls der Teilnehmer diese Bestimmung verletzt, werden Konventionalstrafen von (i) EUR 5.000 pro Vorfall und (ii) EUR 1.000 pro Kalendertag, den eine derartige Verletzung anhält, zur unverzüglichen Zahlung fällig, ohne weitere Mahnung. CRF behält sich die Geltendmachung von vollständiger Entschädigung und Schadenersatz des Teilnehmers sowie ihrer anderen Rechte ausdrücklich vor.
5.3 Von Fall zu Fall und nach eigenem Ermessen kann CRF ein Gütesiegel an einen oder mehrere Teilnehmer ausstellen, unter anderem basierend auf bestimmten Fähigkeiten und Qualitäten des Teilnehmers verglichen mit denjenigen Dritter. In einem derartigen Fall wird CRF eine gesonderte schriftliche Bestätigung und Bescheinigung übermitteln, mit der CRF dem/den betroffenen Teilnehmer(n) ein nicht-ausschliessliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung dieses Gütesiegels in Übereinstimmung mit den Inhalten der Bestätigung und Bescheinigung gewährt, dies alles für die Dauer von einem (1) Jahr, nachdem die Bestätigung erteilt wurde.
6. Kündigung
6.1 Unter den Bedingungen, die in diesem Artikel 6 beschrieben sind, kann jede Partei den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Falls sich CRF entschliesst, den Vertrag zu beenden und eine derartige Entscheidung unter Anwendung von Treu und Glauben dem Teilnehmer zuzuschreiben ist, so schuldet der Teilnehmer CRF eine Entschädigung von 25% des Teilnahmebetrages.
6.2 Falls der Teilnehmer den Vertrag nach dessen Unterzeichnung beendet, schuldet der Teilnehmer CRF eine Entschädigung in Höhe von 100% des Teilnahmebetrags.
6.3 Falls der Teilnehmer den Vertrag nach Unterzeichnung, jedoch noch bevor ein Fragebogen ausgefüllt wurde oder eine Recherche oder ein Interview durch CRF durchgeführt wurde, so schuldet der Teilnehmer CRF eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Teilnahmebetrags.
7. Haftung
7.1 Alle Rechte auf Entschädigung gegenüber CRF, falls umgehend vorhanden, entstehen nur, wenn der Teilnehmer CRF nach Entstehung des Schadens über den Schaden informiert, jedoch in jedem Fall innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem der Teilnehmer von dem Schaden Kenntnis erlangt oder erlangen hätte müssen. Die Mitteilung hat schriftlich und in begründeter Form zu erfolgen.
7.2 CRF haftet nicht für Entschädigung oder Schäden jeglicher Art, die aus Informationen entstehen, die der Teilnehmer an CRF bereitgestellt hat. Jegliche Haftung von CRF ist auf den bezahlten Teilnahmebetrag begrenzt. Ausgenommen bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Managements von CRF haftet CRF niemals für direkte oder indirekte Schäden, einschliesslich, jedoch ohne darauf begrenzt zu sein, Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Ersparnisse und Schäden aufgrund von Geschäftsflaute.
8. Recht & Gerichtsstand
8.1 Für die AGB, die Verträge und/oder deren Ausführung gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
8.2 Für alle Streitigkeiten, die aus den AGB, Verträgen und/oder deren Ausführung entstehen und/oder damit verbunden sind, sind ausschliesslich an die Gerichte am Sitz der CRF zuständig, sofern die Parteien sich nicht innerhalb von 30 Tagen auf ein Schiedsverfahren einigen können, nachdem eine Streitigkeit aufgetreten ist.